Zulassung für Teil 21G Herstellungsbetrieb

SPAES erhält die Genehmigung zum Teil 21G Herstellungsbetrieb für die Fertigung und Herstellung von Bauteilen nach Luftfahrstandard (Form 1).

Durch die steigende Nachfrage der Kunden für die Beschaffung und Herstellung von Bauteilen nach Luftfahrstandard entschloss sich SPAES zum Aufbau eines EASA Teil 21G Herstellungsbetrieb.

Zum Nachweis der Befähigung wurde die Zulassung durch vier Referenzprojekte begleitet; unter anderem mit einer Halterung für das Hamilton T1 Beatmungsgerät für den Hubschrauber Airbus H145.

„Mit dem bereits vorhandenen Part 21J Entwicklungsbetrieb und der neuen Zulassung des Teil 21G Herstellungsbetriebes können wir unseren Kunden ein Rundumpaket anbieten und damit die Wertschöpfungskette von der Idee bis zur Fertigung eines Produkts abdecken.“ so Nikolas Kares, Leiter Herstellungsbetrieb bei SPAES.

Ab sofort fertigt die SPAES nicht nur eigene Produkte, sondern stellt diese auch mit einer Konformitätsbescheinigung (EASA Form 1) aus. Dieses Freigabezertifikat belegt, dass das Produkt in Übereinstimmung mit den zugelassenen Konstruktionsdaten hergestellt wurde und somit für den Einbau in Luftfahrtzeugen geeignet ist.

„Das ist eine positive und logische Weiterentwicklung für die SPAES. Um Kosten und Aufwand zu reduzieren, ist das Angebot der Konstruktion, Zulassung und der Herstellung von Produkten und Bauteilen aus einer Hand immer wichtiger für unsere Kunden“ so Joachim Schanz Gründer und Geschäftsführer der SPAES

Der Schwerpunkt im Teil 21G Herstellungsbetrieb liegt derzeit im Bereich der metallischen Verarbeitung und der Montage, der Composite Fertigung und der Herstellung von Kabelbäumen und wird schrittweise auf kundenspezifischen Anforderungen ausgebaut.

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